Geflüchtete

Informationen auf Arabisch

Geflüchtete können sich zum Studium an der Hochschule Mittweida bewerben. Die Hochschule ist international offen und engagiert sich für die Unterstützung von Geflüchteten.

Es können sich bewerben:

  • Anerkannte Geflüchtete
  • Asylbewerber im offenen Verfahren
  • Inhaber einer Duldung

Die Bewerbung kann für jeden Studiengang erfolgen. Die Kriterien für den Hochschulzugang sind die gleichen, wie für alle anderen Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen sind die gleichen. Geflüchtete werden zum Studium zugelassen, wenn sie eine Hochschulzugangsberechtigung und die erforderlichen Sprachnachweise besitzen. Zur Studienaufnahme braucht man die gleichen Sprachkenntnisse wie alle anderen Bewerber:innen. Eine Einschreibung ohne diesen Nachweis ist nicht möglich.

Sonderreglungen für Geflüchtete

Können einzelne Dokumente nicht wie verlangt vorgelegt werden, muss dafür eine Begründung gegeben werden, die die Hochschule bewertet. Es ist zu erklären, ob man versucht hat, eine Zweitschrift zu bekommen. Es können Ersatzdokumente vorgelegt werden wie zum Beispiel ein Studienbuch, ein Studierendenausweis, Prüfungsbescheinigungen. Diese Dokumente müssen als amtlich beglaubigte Kopie des Originals und mit einer amtlich beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden. Die Hochschule führt auf dieser Grundlage eine Plausibilitätsprüfung durch.

Fehlen die Nachweise zum Studium im Heimatland komplett und können keine Ersatzdokumente vorgelegt werden, muss zumindest das Sekundarschulzeugnis aus dem Heimatland eingereicht werden, ebenfalls als beglaubigte Kopie des Originals mit einer amtlich beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung. Es wird dann geprüft, ob dieses Zeugnis im Heimatland zum Hochschulzugang führt. Falls im Heimatland dazu noch eine Hochschulaufnahmeprüfung zu absolvieren ist, muss auch diese Prüfung nachgewiesen werden. Ohne Sekundarschulzeugnis ist keine Bewerbung möglich.

Die Hochschule entscheidet auf der Grundlage dieser Dokumente, ob eine Zulassung zum Studium erfolgen kann. Es kann festgelegt werden, dass vor dem Studienbeginn der Besuch des Studienkollegs der Hochschule erforderlich ist und dort ein einjähriger studienvorbereitender FSP-Kurs (Feststellungsprüfungskurs) absolviert werden muss.

Wurde im Heimatland bereits ein Studium teilweise absolviert und es fehlen dafür alle Nachweise, kann entschieden werden, dass die externe FSP-Prüfung am Studienkolleg der Hochschule und/oder eine Eignungsprüfung/-test in der Fakultät als hochschuleigenes Prüfungsverfahren zu absolvieren ist.

Bei der Bewerbung um einen Studienplatz kann auch eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragt werden. Dazu muss die Fächerübersicht mit der Notenliste als amtlich beglaubigte Kopie des Originals und mit einer amtlich beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung vorgelegt werden. Der Antrag durchläuft dann zuerst die normale formale Prüfung wie für eine Einschreibung in das erste Fachsemester. Wenn sich daraus ergibt, dass eine Höhereinschreibung formal möglich ist, erhält der Bewerber/die Bewerberin den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen und den Link zur Webseite mit dem Modulkatalog des Studiengangs. Im Antrag muss er/sie eintragen, welche Fächer seines Studiums aus seiner/ihrer Sicht welchen Modulen des Studienprogramms der Hochschule Mittweida gleichwertig sind. Es ist von Vorteil, wenn außerdem nähere Beschreibungen zu den Studieninhalten an der Heimathochschule eingereicht werden. Der Antrag wird danach in der Fakultät geprüft und entschieden. Kann keine Fächerübersicht mit der Notenliste vorgelegt werden, muss eine Eignungsprüfung in der Fakultät abgelegt werden.

zusätzliche Angebote

Propädeutikum Akademisches Deutsch für Geflüchtete

Die Hochschule bietet an ihrem Studienkolleg einen Kurs „Propädeutikum Akademisches Deutsch für Geflüchtete“ an. Die Teilnahme ist voraussichtlich kostenfrei möglich für studienberechtigte Geflüchtete mit direkter Hochschulzugangsberechtigung (ohne FSP-Prüfung). Der Kurs endet mit der DSH-Prüfung. Teilnehmen können Geflüchtete, die sich zum Studium an der Hochschule Mittweida um einen Studienplatz beworben haben und eine Bedingte Vorzulassung bekommen haben.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Hochschule Mittweida.

Propädeutikum FSP-Vorbereitung für Geflüchtete

Die Hochschule bietet an ihrem Studienkolleg einen Kurs „Propädeutikum FSP-Vorbereitung für Geflüchtete“ an. Die Teilnahme ist voraussichtlich kostenfrei möglich für studienberechtigte Geflüchtete, die eine Studienplatzzusage bekommen haben mit der Bedingung, die FSP-Prüfung abzulegen. Der Kurs endet mit der Feststellungsprüfung FSP.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Hochschule Mittweida.

Wende dich bei weiteren Fragen gern per E-Mail an uns. Wir beraten dich gern!