Studienplatzvergabe

Für einige Studienangebote sind die Plätze begrenzt und werden über ein Zulassungsverfahren vergeben. Das wir oft als numerus clausus bezeichnet.

Wie funktioniert die Studienplatzvergabe?

Jedes Studienplatzvergabeverfahren erfolgt nach drei Hauptquoten:

  1. Auswahlverfahren der Hochschule
  2. Leistungsquote ("NC")
  3. Wartezeitquote

Für jede Quote wird eine Rangliste der Bewerber:innen erstellt. Dafür werden sie für jede Liste nach unterschiedlichen Kriterien sortiert. Wenn bei der Sortierung nach dem 1. Kriterium mehrere Personen den gleichen Rang einnehmen, werden diese nach weiteren Kriterien sortiert. Besteht danach immer noch Ranggleichheit, dann entscheidet das Los. So wird sichergestellt, dass jeder Rang nur einmal besetzt ist.

Über jedes Kriterium wird eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vergeben. Diese bestimmt sich aus der unten angegebenen Größe in Prozent. Wenn zum Beispiel über ein Kriterium 20 Studienplätze zu vergeben sind, so erhalten die ersten 20 Ränge der Liste einen Studienplatz.

Vergabegrenzen Bachelor Biotechnologie

Zum Wintersemester 2023/2024 ergaben sich im Auswahlverfahren Bachelor Medienmanagement folgende Auswahlgrenzen:

Auswahlverfahren 60 %
Verfahrenspunkte: 47,66

Leistung 20 %
HZB-Note: 1,5

Wartezeit 20 %
Wartezeit: 2 Semester

Vergabegrenzen Bachelor Medienmanagement

Zum Wintersemester 2023/2024 ergaben sich im Auswahlverfahren Bachelor Medienmanagement folgende Auswahlgrenzen:

Auswahlverfahren 80 %
Verfahrenspunkte: 29

Leistung 10 %
HZB-Note: 1,3

Wartezeit 10 %
Wartezeit: 8 Semester

Vergabegrenzen Bachelor Soziale Arbeit

Zum Sommersemester 2023 ergaben sich im Auswahlverfahren Bachelor Soziale Arbeit im Direktstudium folgende Auswahlgrenzen:

Auswahlverfahren 60 %
Verfahrensnote: 2,1

Leistung 20 %
HZB-Note: 1,5

Wartezeit 20 %
Wartezeit: 6 Semester

Vergabegrenzen Bachelor Soziale Arbeit berufsbegleitend

Zum Sommersemester 2023 wurden im Bachelor Soziale Arbeit berufsbegleitend alle zulassungsfähigen Bewerbungen angenommen.

Beispiel Bachelor Soziale Arbeit

Im Auswahlverfahren Bachelor Soziale Arbeit Direktstudium zum Sommersemester 2016 (siehe unten) wurden über die Wartezeitquote 20% der nach Abzug der Vorabquoten verfügbaren Studienplätze vergeben. Die letzte Bewerbung, die über diese Quote einen Studienplatz erhalten hat, hatte neun Semester Wartezeit. Das heißt, alle Bewerbungen mit mehr als neun Semestern Wartezeit haben einen Studienplatz erhalten. Alle Bewerbungen mit weniger als neun Semestern Wartezeit haben über diese Liste keinen Platz erhalten.

Alle Bewerbungen mit neun Semestern Wartezeit wurden anhand des HZB-Durchschnitts weiter gerankt. Unsere Beispielbewerbung hatte einen Durchschnitt von 2,7. Es haben also auch alle Bewerber mit neun Semestern Wartezeit und mit einem besseren Durchschnitt als 2,7 einen Studienplatz erhalten. Bewerbungen mit neun Semestern Wartezeit und einem Durchschnitt von 2,7 wurden danach sortiert, ob sie einen Dienst abgeleistet haben, oder nicht. Unsere Beispielbewerbung hat einen Dienst abgeleistet. Eine Bewerbung mit neun Semestern Wartezeit und einem Durchschnitt von 2,7, der keinen Dienst geleistet hätte, hätte somit keinen Studienplatz über diese Liste erhalten.

Zum Sommersemester 2016 ergaben sich im Auswahlverfahren Bachelor Soziale Arbeit Direktstudium folgende Auswahlgrenzen:

Name und Größe der Quote1.Kriterium2. Kriterium3. Kriterium
Auswahlverfahren 60 %VerfahrensnoteHZB-Note Dienst
1,91,9nein
Leistung 20%HZB-NoteWartezeit Dienst
1,51nein
Wartezeit 20 %WartezeitHZB-NoteDienst
92,7ja