Prüfungsangelegenheiten
Krankmeldung bei Prüfungen/Prüfungsunfähigkeit und sonstige Gründe für einen Rücktritt von der Prüfung
Die Prüfungsordnungen sehen vor, dass ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen bis zu 1 Woche vor der Prüfung möglich ist (selbstständiges austragen aus der Prüfung im Online-System), danach muss der Grund für einen Rücktritt nachgewiesen werden.
Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit stellt dabei einen wichtigen Grund dar, der einen Rücktritt von der Prüfung rechtfertigt. Zur Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit sind ärztliche Bescheinigungen über die Prüfungsunfähigkeit einzureichen. AU-Bescheinigungen sind nicht ausreichend.
Formular Ärztliche Bescheinigung (pdf-Datei)
Bei einem Krankenhausaufenthalt genügt die Aufenthaltsbescheinigung als Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. Bei Krankheit eines eigenen Kindes reichen Sie bitte die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ein.
Die ärztliche Bescheinigung muss innerhalb von 5 Arbeitstagen (per Post oder Mail) eingereicht werden:
- für Prüfungen: bei den Studienbetreuerinnen im Studierendenservice
- für Abschlussarbeit: bei den Prüfungsausschüssen/Dekanaten der Fakultäten
Auch die sonstigen Gründe für einen Rücktritt von Prüfungen, wie z.B. Unfall, Todesfälle, Havarie u.a., müssen im Studierendenservice gemeldet und mit Nachweisen dokumentiert werden. Auch hier gilt die Frist von 5 Arbeitstagen für die Einreichung.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Zeugnisse und Urkunden
Zeugnisse, Urkunden und Diploma Supplement sowie Bescheinigung über Zusatzleistungen