Prüfungsangelegenheiten

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Krankmeldung bei Prüfungen/Prüfungsunfähigkeit

Die Prüfungsordnungen sehen vor, dass ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen bis zu 1 Woche vor der Prüfung möglich ist (selbstständiges austragen aus der Prüfung im Online-System), danach muss der Grund für einen Rücktritt nachgewiesen werden.

Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit stellt dabei einen wichtigen Grund dar, der einen Rücktritt von der Prüfung rechtfertigt. Bisher wurde an der HS Mittweida teilweise auch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zur Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit akzeptiert. Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wird die bisherige Verwaltungspraxis vereinheitlicht. Zur Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit werden ab dem 01.03.2023 ärztliche Atteste über Prüfungsunfähigkeit gefordert. AU-Bescheinigungen sind nicht ausreichend.

Formular Ärztliches Attest (pdf-Datei)

Bei einem Krankenhausaufenthalt genügt die Aufenthaltsbescheinigung als Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. Bei Krankheit eines eigenen Kindes reichen Sie bitte die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ein.

Das ärztliche Attest muss innerhalb von 5 Arbeitstagen (per Post oder Mail) eingereicht werden:

  • für Prüfungen: bei den Studienbetreuerinnen im Studierendenservice
  • für Abschlussarbeit: bei den Prüfungsausschüssen/Dekanaten der Fakultäten

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen