Informationen zur Online-Prüfungseinschreibung
Hinweise zur Online- Prüfungseinschreibung
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge online.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise bezüglich der Veränderungen bei der Prüfungseinschreibung:
Die Einschreibung in Wahlpflichtmodule/-komplexe im Rahmen der Lehrveranstaltungsplanung entspricht nicht gleichzeitig der Einschreibung zur Prüfung.
Im Prüfungsamt liegen für die online bereitgestellten Prüfungseinschreibungen keine Einschreibelisten zur Prüfungsanmeldung aus. Ihre Erklärung zur Prüfungsanmeldung geben Sie bitte über den für die jeweilige Lehrveranstaltung eingeblendeten Button zur Prüfungseinschreibung ab.
Die An- bzw. Abmeldung zur Prüfung ist ab 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bis zum 5. Arbeitstag vor der Prüfung wahlweise möglich. Alle Eintragungen werden protokolliert. Ab dem 4. Arbeitstag vor der Prüfung sind An-/Abmeldungen zur Prüfung nur noch unter Angabe eines triftigen Grundes beim Prüfer möglich.
Nach dem Schließen der Online-Einschreibung (4. Arbeitstag vor der Prüfung) erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Prüfungsanmeldung per E-Mail.
Zur Prüfungsveranstaltung erklären Sie durch Unterschrift Ihr Einverständnis mit den lt. Prüfungsordnung festgelegten Zulassungsbedingungen für die Prüfung.
Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen sind nur vor der Anmeldung zur Prüfung möglich.
Weitere Hinweise:
Termine für nicht aufgeführte Prüfungen, Wahlfächer und Testate etc. werden von den Prüfern bzw. Fachbereichen selbst festgelegt. Nach- und Wiederholer nehmen üblicherweise, sofern keine gesonderten Termine aufgeführt sind, an den entsprechenden Prüfungen des Folgejahrgangs teil.
Teilnahmevoraussetzung für alle Prüfungen sind die Zulassungsbedingungen der gültigen Prüfungsordnung. Wahlpflichtfächer werden nur anerkannt, wenn Sie für den jeweiligen Studiengang vorgesehen sind.
Ihre Einschreibung ist nur gültig, wenn Sie die Zulassungsbedingungen laut Prüfungsordnung erfüllen.
Zweite Wiederholungsprüfung:
Die Einschreibung zu einer 2. Wiederholungsprüfung gilt als Antrag zur 2. Wiederholungsprüfung.
Die 2. Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin abzulegen, spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Termin der nicht bestandenen 1. Wiederholungsprüfung.
Krankenschein:
Gemäß Prüfungsordnung hat der Prüfling bei Krankheit innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest im Prüfungsamt vorzulegen, andernfalls wird die Prüfung mit Note 5 wegen Nichtanwesenheit (n.a.) bewertet.