Informationen für Gasthörer

Verfahrensablauf

  • Der Aufnahmeantrag als Gasthörer ist für jedes Semester gesondert, in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Semesterbeginn, zu stellen.

  • Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an Frau Bianka Löwe im Referat Studierendenservice. Sollten Sie bereits Absprachen mit Lehrkräften geführt haben, vermerken Sie dies bitte im Antrag.

  • Bei Interesse an einer Prüfung muss der Prüfer die Teilnahme genehmigen und eine Hochschulzugangsberechtigung muss vorliegen.

  • Das Einholen der Genehmigung, ob die Zulassung als Gasthörer aus Kapazitätsgründen möglich ist und ob eine Zulassung zur Prüfung gewährt wird, übernehmen wir für Sie.

  • Die Gasthörergebühr in Höhe von 39,00 EUR/Semester zuzüglich einer Nachnahmegebühr in Höhe von 2,00 EUR überweisen Sie bitte nach Rechnungslegung durch das Referat Finanzen.

    Bei Fernstudiengängen wird pro Modul eine höhere Gebühr für Gasthörer laut Hochschulgebühren- und Entgeltordnung berechnet.

  • Für die Erstellung einer HSMW-Karte zur Nutzung in der Hochschulbibliothek wird ein Foto im jpg-Format, per Mail benötigt. Der Gasthörerausweis (HSMW-Karte) wird Ihnen durch das Referat Finanzen zugeschickt.

  • Das Login (Username) und das Passwort (Kennwort) für den Zugang zum Hochschulnetzwerk und damit auch zum Internet sowie zum WLan wird Ihnen ebenfalls zugeschickt.