Semesterbeitragserstattung

Der Semesterbeitrag wird nach der Immatrikulation oder der Rückmeldung grundsätzlich nicht zurückerstattet. Der Beitrag kann auch nicht anteilig zurückerstattet werden, wenn Sie im Laufe eines Semesters exmatrikuliert werden.

Nur im Ausnahmefall ist die Rückerstattung des Anteils des Studentenwerks am Semesterbeitrags möglich. Die Rückerstattung ist in der Beitragsordnung des Studentenwerkes Freiberg geregelt. Die Ausnahmefälle sind:

  • Beurlaubung
  • Rücknahme der Immatrikulation oder der Rückmeldung innerhalb des ersten Monats eines Semesters
  • Zulassung in einem zugangsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule im Nachrückverfahren innerhalb der ersten 6 Wochen eines Semesters

Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags

Der Antrag ist vor Beginn des Semesters zu stellen, im Falle Rücknahme der Immatrikulation oder Rückmeldung nach Beginn des Semesters innerhalb der oben genannten Fristen. Dem Antrag auf Rückerstattung ist eine Immabescheinigung beizufügen.