Bildungsurlaub

Bildungsurlaub, auch als Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet, ist ein durch Gesetz geregelter Urlaubsanspruch von ArbeitnehmerInnen, damit diese Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung während ihrer Arbeitszeit besuchen können. Diese Veranstaltungen müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein.

ArbeitnehmerInnen können fünf Tage pro Jahr (bei Zusammenlegung von zwei Jahren bis zu 10 Tage) Bildungsurlaub für die Teilnahme an Fortbildungen bei ihrem Arbeitgeber geltend machen. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, ändert sich die Anzahl der Bildungsurlaubstage entsprechend. Bei Krankheit wird die Zeit nicht auf den Bildungsurlaub angerechnet. Diese ist beim Arbeitgeber durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Bildungsurlaub gibt es in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Bayern und Sachsen). Als Hochschule können wir in Hessen und Nordrhein-Westfalen keinen Antrag stellen. Bildungsurlaub wird in dem Bundesland gewährt, in dem die ArbeitnehmerInnen ihren Arbeitsplatz haben (Bsp.: Arbeitsplatz in Braunschweig, eine Anerkennung für Niedersachsen ist erforderlich).

Bildungsurlaub kann erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen (in den meisten Bundesländern) des Arbeitsverhältnisses genommen werden.

Bitte beachten: die Antragsfrist beträgt ca. 10 Wochen.

Weitere Informationen der einzelnen Bundesländer finden Sie unter:

http://www.bildungsurlaub.de/infos_bildungsurlaub-ein-ueberblick_17.html

Hinweise für Antragsteller

Für Antragsteller sind nachfolgende Angaben für die Berichterstattung an die jeweiligen Behörden im Referat Studienorganisation unter studang@hs-mittweida.de einzureichen:

Angaben zur Berichterstattung an die Bundesländer