Informationen zur Exmatrikulation
Exmatrikulation auf Antrag
Wenn Sie Ihr Studium abbrechen möchten, ist gemäß § 21 SächsHSFG die Exmatrikulation form- und fristgerecht unter Campus-Online zu beantragen.
Exmatrikulation nach Studienabschluss
Die Exmatrikulation erfolgt im Campus-Online . In der Regel erfolgt die Exmatrikulation zum Semesterende. Frühester Tag der Exmatrikulation ist im Ausnahmefall der Studienabschluss (kann auch der Abgabetag der Abschlussarbeit sein, wenn im Studiengang kein Kolloquium vorgesehen ist).
Es ist zu beachten, dass jeder Absolvent seine Abschlussarbeit mit Erfassungsbeleg in der Hochschulbibliothek hinterlegen muss. Der Antrag auf Exmatrikulation wird erst bearbeitet, wenn der Hochschulbibliothek alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Exmatrikulation von Amts wegen
Wenn Sie von Amts wegen exmatrikuliert werden müssen, beantragen Sie gemäß § 21 SächsHSFG die Exmatrikulation im Campus-Online.
Wichtige Hinweise:
Die Exmatrikulationsbescheinigung und die Rentenversichungsbescheinigung erhalten Sie über Campus-Online in digitaler Form.
Diese Bescheinigungen sollten immer aufbewahrt werden, da sie im weiteren Verlauf von verschiedenen Ämtern benötigt werden (Familienkasse, Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, bei Hochschulwechsel neue Hochschule).