Informationen zur Exmatrikulation
Exmatrikulation auf Antrag
Wenn Sie Ihr Studium abbrechen möchten, ist gemäß § 22 SächsHSG die Exmatrikulation form- und fristgerecht unter Campus-Portal zu beantragen.
Exmatrikulation nach Studienabschluss
Die Exmatrikulation ist im Campus-Portal zu stellen. In der Regel erfolgt die Exmatrikulation zum Semesterende. Frühester Tag der Exmatrikulation ist im Ausnahmefall der Studienabschluss (kann auch der Abgabetag der Abschlussarbeit sein, wenn im Studiengang kein Kolloquium vorgesehen ist).
Es ist zu beachten, dass jeder Absolvent seine Abschlussarbeit mit Erfassungsbeleg in der Hochschulbibliothek hinterlegen muss. Der Antrag auf Exmatrikulation wird erst bearbeitet, wenn der Hochschulbibliothek alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Exmatrikulation von Amts wegen
Wenn Sie von Amts wegen exmatrikuliert werden müssen, beantragen Sie gemäß § 22 SächsHSG die Exmatrikulation im Campus-Portal.
Wichtige Hinweise:
Die Exmatrikulationsbescheinigung und die Rentenversichungsbescheinigung erhalten Sie über https://campus.hs-mittweida.de Campus-Portal in digitaler Form.
Diese Bescheinigungen sollten immer aufbewahrt werden, da sie im weiteren Verlauf von verschiedenen Ämtern benötigt werden (Familienkasse, Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, bei Hochschulwechsel neue Hochschule).