Rückmeldung
Rückmeldung in das Sommersemester 2025
Die Rückmeldung ist die Erklärung, dass Sie Ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen. Die Rückmeldung erklären Sie durch die Zahlung des Semesterbeitrags. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Die Höhe der Beträge können Sie im Studienservice von Campus-Portal einsehen und den Zahlungseingang überprüfen.
Nach erfolgreicher Rückmeldung steht Ihnen die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung unter Campus-Portal zur Verfügung.
Eine Rückmeldung ist auch bei einer Beurlaubung notwendig.
Wenn Sie in einem gebührenpflichtigen Studiengang studieren (Fernstudium, weiterbildende Studiengänge, Zweitstudium) dann überweisen Sie Ihre Studiengebühren bitte zusammen mit dem Semesterbeitrag in einer Summe.
Rückmeldefrist
ab sofort bis 14.02.2025
Semesterbeitrag
97,00 EUR
Der Semesterbeitrag setzt sich aus 82,00 EUR Studentenwerksbeitrag und 15,00 EUR Studentenschaftsbeitrag zusammen.
Bankverbindung
Empfänger | Hochschule Mittweida |
IBAN | DE22 8600 0000 0086 0015 22 |
BIC | MARK DEF1 860 |
Kreditinstitut | Deutsche Bundesbank |
Verwendungszweck | 20251/xxxxx - 7040/101 06-1 Hinweis: für xxxxx ist die Matrikel-Nr. einzusetzen |
Verspätete Rückmeldung
Falls die Zahlung des Semesterbeitrags nach dem 28.02.2025 erfolgt, wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Es zählt der Tag des Eingangs bei der Hochschule Mittweida. Bitte beachten Sie, dass die Verbuchung bis zu 10 Tage dauern kann. Die Säumnisgebühr ist zusammen mit dem Semesterbeitrag zu überweisen. Die Rückmeldung erfolgt erst, wenn Semesterbeitrag und Säumnisgebühr vollständig eingegangen sind.
Ist die Rückmeldung nicht bis zum 31.03.2025 erfolgt, muss von Amts wegen die Exmatrikulation eingeleitet werden.