Rückmeldung

Rückmeldung in das Sommersemester 2024

Die Rückmeldung ist die Erklärung, dass Sie Ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen. Die Rückmeldung erklären Sie durch die Zahlung des Semesterbeitrags. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Die Höhe der Beträge können Sie im Studienservice von Campus-Online einsehen und den Zahlungseingang überprüfen.

Nach erfolgreicher Rückmeldung steht Ihnen die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung unter Campus-Online zur Verfügung.

Eine Rückmeldung ist auch bei einer Beurlaubung notwendig.

Wenn Sie in einem gebührenpflichtigen Studiengang studieren (Fernstudium, weiterbildende Studiengänge, Zweitstudium) dann überweisen Sie Ihre Studiengebühren bitte zusammen mit dem Semesterbeitrag in einer Summe.

Rückmeldefrist

ab sofort bis 16.02.2024

Semesterbeitrag

97,00 EUR

Der Semesterbeitrag setzt sich aus 82,00 EUR Studentenwerksbeitrag und 15,00 EUR Studentenschaftsbeitrag zusammen.

Bankverbindung

EmpfängerHochschule Mittweida
IBANDE22 8600 0000 0086 0015 22
BICMARK DEF1 860
KreditinstitutDeutsche Bundesbank
Verwendungszweck

 20241/xxxxx - 7040/101 06-1
 7095.0104.9816 Name der Studentin/ des Studenten

Hinweis: für xxxxx ist die Matrikel-Nr. einzusetzen

Verspätete Rückmeldung

Falls die Zahlung des Semesterbeitrags nach dem 29.02.2024 erfolgt, wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Es zählt der Tag des Eingangs bei der Hochschule Mittweida. Bitte beachten Sie, dass die Verbuchung bis zu 10 Tage dauern kann. Die Säumnisgebühr ist zusammen mit dem Semesterbeitrag zu überweisen. Die Rückmeldung erfolgt erst, wenn Semesterbeitrag und Säumnisgebühr vollständig eingegangen sind.

Ist die Rückmeldung nicht bis zum 31.03.2024 erfolgt, muss von Amts wegen die Exmatrikulation eingeleitet werden.