Informationen für Gasthörer
Verfahrensablauf
Der Aufnahmeantrag als Gasthörer ist für jedes Semester gesondert, in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Semesterbeginn, zu stellen.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an Frau Bianka Löwe im Referat Studierendenservice. Sollten Sie bereits Absprachen mit Lehrkräften geführt haben, vermerken Sie dies bitte im Antrag.
Bei Interesse an einer Prüfung muss der Prüfer die Teilnahme genehmigen und eine Hochschulzugangsberechtigung muss vorliegen.
Das Einholen der Genehmigung, ob die Zulassung als Gasthörer aus Kapazitätsgründen möglich ist und ob eine Zulassung zur Prüfung gewährt wird, übernehmen wir für Sie.
Die Gasthörergebühr in Höhe von 39,00 EUR/Semester zuzüglich einer Nachnahmegebühr in Höhe von 2,00 EUR überweisen Sie bitte nach Rechnungslegung durch das Referat Finanzen.
Bei Fernstudiengängen wird pro Modul eine höhere Gebühr für Gasthörer laut Hochschulgebühren- und Entgeltordnung berechnet.
Für die Erstellung einer HSMW-Karte zur Nutzung in der Hochschulbibliothek wird ein Foto im jpg-Format, per Mail benötigt. Der Gasthörerausweis (HSMW-Karte) wird Ihnen durch das Referat Finanzen zugeschickt.
- Das Login (Username) und das Passwort (Kennwort) für den Zugang zum Hochschulnetzwerk und damit auch zum Internet sowie zum WLan wird Ihnen ebenfalls zugeschickt.